Um ein POS fachgerecht zu behandeln, sei jedoch eine intensive Psychotherapie von mindestens 26 Sitzungen pro Jahr durch einen Facharzt notwendig. Daraus erhelle, dass die von Dr. B eingeleitete Behandlung alle 1-3 Monate nicht ausreichend gewesen sei und daher nicht als adäquate Behandlung des Geburtsgebrechens Ziff. 404 anerkannt werden könne. Dies werde noch dadurch untermauert, dass Dr. B die Behandlung des Beschwerdeführers ab 1. Juni 2004 (somit nach Vollendung des 9. Lebensjahres) dem Psychologen C übertragen habe. Aufgrund dieser Tatsache sei somit eindeutig ersichtlich, dass die adäquate Behandlung nicht vor Vollendung des 9. Lebensjahres eingeleitet worden sei.