Es handle sich somit um eine spezifische Behandlung eines Facharztes und keineswegs um eine "kleine Psychotherapie", wie sie von jedem Grundversorger durchgeführt werden könne. Bei einer Ablehnung dieser Behandlung gehe er davon aus, dass eine klare Rechtsungleichheit zwischen verschiedenen Arztgruppen geschaffen werde. Dagegen verweist die IV-Stelle auf ihren Einspracheentscheid. Im Schreiben vom 18. Januar 2005 habe Dr. B angegeben, den Beschwerdeführer in regelmässigen Zeitabständen (1-3 Monate) behandelt zu haben. Um ein POS fachgerecht zu behandeln, sei jedoch eine intensive Psychotherapie von mindestens 26 Sitzungen pro Jahr durch einen Facharzt notwendig.