Werden bis zum 9. Geburtstag nur einzelne der erwähnten Symptome ärztlich festgestellt, sind die Voraussetzungen für Ziff. 404 GgV-Anhang nicht erfüllt (Rz 404.5 des Kreisschreibens über die medizinischen Eingliederungsmassnahmen [KSME]; BGE 122 V 114 Erw. 1b). Das Eidgenössische Versicherungsgericht hat einerseits die Gesetzmässigkeit der Ziff. 404 GgV-Anhang und andererseits die Verordnungskonformität der seit 1. Juni 1986 im Wesentlichen unveränderten Verwaltungsanweisungen bestätigt (ZAK 1988 S. 610 Erw. 1a mit Hinweisen). b) In BGE 122 V 113 hat das Eidgenössische Versicherungsgericht seine Rechtsprechung zum psychoorganischen Syndrom nach Ziff.