Der am 24. November 1994 geborene A wurde am 24. Juni 2004 bei der IV-Stelle wegen eines POS angemeldet. Mit Verfügung vom 26. August 2004 lehnte die IV-Stelle das Leistungsbegehren ab. Dagegen erhoben die Eltern von A Einsprache. Zur Begründung führten sie an, die Diagnose eines angeborenen psychoorganischen Syndroms bei normaler Intelligenz sei bei A schon vor mehreren Jahren gestellt worden. Danach habe eine ärztliche Psychotherapie stattgefunden. Mit Einspracheentscheid vom 5. Mai 2005 lehnte die IV-Stelle die Übernahme von medizinischen Massnahmen ab. Am 7. Juni 2005 erhob Dr. med.