In der Vernehmlassung führt die SUVA aus, die psychisch bedingte Invalidität stehe in keinem adäquaten Kausalzusammenhang zur Berufskrankheit bzw. zur Nichteignungsverfügung. Im Bericht von Dr. med. D, Innere Medizin FMH, vom 24. Mai 2004 werde darauf hingewiesen, dass die depressive Episode auf den Trauerfall zurückzuführen sei. Ob die Nichteignungsverfügung ebenfalls zur psychischen Problematik geführt habe, habe Dr. D nicht bestätigen können. Dies könne auch aufgrund der Darlegungen von Dr. med. E, Innere Medizin FMH, und aufgrund des Berichtes des Psychiatriezentrums Luzern-Stadt nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit angenommen werden.