Die Klägerin erhielt mit Schreiben vom 25. Mai 2001 von der Arbeitgeberin des Beklagten Kenntnis von den Urteilen des Verwaltungsgerichts betreffend IV- und UV-Rente (Urteile vom 19.12.2000 und 26.4.2001) und der Tatsache, dass sowohl die SUVA wie die IV rückwirkende Zahlungen leisten müssen. Am 14. Januar 2002 meldete die gleiche Arbeitgeberin der Klägerin per Fax, dass nun der Beklagte eine IV-Rente, eine SUVA-Rente und eine Rente der Pensionskasse erhalte mit dem Hinweis, dass man nun da "über die Bücher gehen müsse", der Beklagte arbeite noch zu 50%. Spätestens mit dieser Mitteilung waren der Klägerin die Fakten bekannt.