15 des Reglements zu laufen begonnen. Diese Frist sei durch das Betreibungsbegehren vom 24. Juli 2004 unterbrochen worden. (...) b) In materieller Hinsicht wurde in der beruflichen Vorsorge erst mit dem seit 1. Januar 2005 gültigen Art. 35a BVG die Rechtsgrundlage für eine Rückforderung von zu Unrecht ausgerichteten Leistungen geschaffen. Diese Bestimmung lautet: "Unrechtmässig bezogene Leistungen sind zurückzuerstatten. Von der Rückforderung kann abgesehen werden, wenn der Leistungsempfänger gutgläubig war und die Rückforderung zu einer grossen Härte führt." Nach Abs. 2 von Art.