b) (...) c) Die Frage nach dem mutmasslichen Einkommen heute ist eine hypothetische Frage, bei welcher sämtliche Umstände, welche für ein heutiges Einkommen relevant wären, zu berücksichtigen sind. Dabei ist einerseits die mögliche Ertragssteigerung im eigenen Betrieb, andererseits aber auch die Inanspruchnahme als angestellter Chauffeur der B in einer 100%-Stelle zu berücksichtigen. Diese Umstände hatte das Verwaltungsgericht bereits in einem seiner früheren Urteile zu beachten gehabt. Im Urteil vom 26. April 2001 hat es festgestellt, dass die damals aufgeführte selbständige Nebenerwerbstätigkeit zu einem 135%-Pensum führe.