Seit dem 1. Oktober 1996 bezieht er eine halbe Invalidenrente und ab 1998 eine entsprechende Rente der Unfallversicherung. Die Pensionskasse der C richtete ihm ebenfalls eine Invalidenrente nebst Kinderrente aus. Nachdem sie feststellte, dass A aufgrund von Gerichtsurteilen im Jahre 2001 rückwirkend per Oktober 1996 bzw. ab 1998 Renten der Invaliden- und der Unfallversicherung bezieht, berechnete sie eine Überentschädigung in den Jahren 1998 bis 2004 und forderte ursprünglich einen Betrag von Fr. 163598.- nebst Zins von A zurück. Dafür betrieb sie ihn im August 2004.