Die Beschwerdeführerin ist der Ansicht, dass der Bauch - wo sich die Narbe befindet - aufgrund der heutigen Mode (bauchfreie Oberteile, Bikini) und im Speziellen bei einer jungen Frau eben eine solche sichtbare und in ästhetischer Beziehung empfindliche Körperzone darstellt. Es ist zwar verständlich, dass die Beschwerdeführerin heutige Modeerscheinungen, wie eben bauchfreie Oberteile zu tragen, mitmachen möchte und dementsprechend ihren Bauch als sichtbares und in ästhetischer Hinsicht empfindliches Körperteil betrachtet.