Demnach stellt sich die Frage, ob es sich bei der Narbe um eine Verunstaltung von erheblichem Ausmass an einem sichtbaren und in ästhetischer Beziehung besonders empfindlichen Körperteil handelt. Die Beschwerdeführerin ist der Ansicht, dass der Bauch - wo sich die Narbe befindet - aufgrund der heutigen Mode (bauchfreie Oberteile, Bikini) und im Speziellen bei einer jungen Frau eben eine solche sichtbare und in ästhetischer Beziehung empfindliche Körperzone darstellt.