b) Angesichts der Tatsache, dass bei der Beschwerdeführerin an vier Orten des Ober- und Unterkiefers die Diagnose Osteomyelitis gestellt worden war, beurteilte Dr. E alle vier Orte separat. b/a) (...) b/b) (...) b/c) (...) b/d) (...) (Es werden die medizinischen Befunde im Oberkiefer links und rechts sowie im Unterkiefer links und rechts aufgeführt mit dem jeweils selben Fazit, dass keine Osteomyelitis im betreffenden Abschnitt vorliege.) c) Zum Abschluss führte Dr. E aus, es sei erstaunlich, dass eine Dekortikation von einem Zahnarzt durchgeführt worden sei, beschränke sich doch sein Arbeitsfeld auf Alveolarfortsatz (oberster zahntragender Teil des Kieferknochens).