Eine schwere Allgemeinerkrankung, wie es die Osteomyelitis darstelle, erscheine daher klinisch und anamnestisch sehr unwahrscheinlich. Zum Operationsbefund führte der Gutachter aus, dass der am meisten verlässliche intraoperative Befund, der die Ausdehnung des Prozesses am ehesten beschreibt, fehle. Im OP-Bericht fände sich kein Hinweis auf: a) die Art der Dekortikation, b) die Grösse der Herde, c) ev. die Freilegung des Nerves, d) die genaue Beziehung zu einem Zahn, e) Periostreaktionen (Reaktionen der Knochenhaut mit Knochenneubildung in diesem Bereich).