Die Beweisanträge der Beschwerdeführerin sind somit abzuweisen. 3.- a) Hinsichtlich des konkreten Teils führte Dr. E einmal zur Anamnese und Klinik aus, dass die Patientin Allgemeinsymptome wie Fieber, Rötung, Schwellung sowie Gefühlsstörungen im Bereich des Unterkiefers gemäss Unterlagen nicht aufweise. Dies sei umso bemerkenswerter, weil sich der Prozess im Unterkiefer links sehr nahe am Nerven (nervus alveolaris inferior) befinde. Eine schwere Allgemeinerkrankung, wie es die Osteomyelitis darstelle, erscheine daher klinisch und anamnestisch sehr unwahrscheinlich.