Vorab ist festzustellen, dass das Verwaltungsgericht im Vorfeld der Beauftragung von Dr. E sämtliche deutschsprachigen Universitätskliniken mit einer kieferchirurgischen Abteilung für ein Obergutachten angefragt hat und von allen, mit Ausnahme von Zürich, eine Absage erhalten hat. Im Weiteren wurde den Parteien mit Beweisverfügung vom 23. Dezember 2004 der Beweisentscheid betreffend Dr. E zugestellt und Gelegenheit gegeben, Einwendungen gegen den Expertenvorschlag vorzubringen sowie ergänzende Expertenfragen zu stellen.