Schliesslich beantragte der Rechtsvertreter, dass entweder ein neues Obergutachten (und zwar von einem Universitätsspital mit entsprechend grosser Erfahrung) gemacht werde oder eventualiter zumindest dieses Gutachten Prof. D zur Vernehmlassung zugestellt werde. c) Vorab ist festzustellen, dass das Verwaltungsgericht im Vorfeld der Beauftragung von Dr. E sämtliche deutschsprachigen Universitätskliniken mit einer kieferchirurgischen Abteilung für ein Obergutachten angefragt hat und von allen, mit Ausnahme von Zürich, eine Absage erhalten hat.