In der Begründung wurde kritisiert, dass das Gutachten von Prof. D im konkreten Teil in nur zwei Sätzen - ohne weitere Begründung - erwähne, bei der histopathologischen Diagnosestellung einer Markfibrose handle es sich um eine Veränderung der Knochensubstanz im Sinne einer Osteomyelitis. Die dürftigen Ausführungen zum konkreten Fall vermöchten in Anbetracht der diametral unterschiedlichen Meinungsäusserungen diverser anderer Fachärzte, jeweils mit der Begründung, das Vorliegen einer Osteomyelitis nicht mit dem Beweisgrad der überwiegenden Wahrscheinlichkeit zu begründen.