Bei der Osteomyelitis geht es nicht nur um die Entzündung einer Wurzel oder eines Zahnes, sondern um eine ausgedehntere Entzündung des Kiefers. | | Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. | | Entscheid: | Die 1944 geborene A ist bei der B krankenversichert. Dr. med. dent. C diagnostizierte am 22. März 1999 eine Osteomyelitis im Ober- und Unterkiefer beidseits. Nach der Behandlung stellte Dr. C Rechnung über Fr. 10397.25. Die B verneinte mit ihrer Verfügung vom 17. Januar 2000 ihre Leistungspflicht. Mit Einspracheentscheid vom 14. April 2000 hielt sie an ihrem Standpunkt fest. Dagegen erhob die Versicherte Verwaltungsgerichtsbeschwerde.