Mit Gesuch vom 19. Februar 2004 ersuchte die C Sammelstiftung, bei welcher die A am 15. November 1999 versichert war, um Akteneinsicht, Zustellung und formeller Eröffnung der Verfügungen vom 13. Mai und 25. Juni 2003. Mit Schreiben vom 8. März 2004 wurden der C beide Verfügungen unter Ansetzung einer 30-tägigen Frist neu eröffnet. Dagegen erhob die C am 5. April 2004 fristgerecht Einsprache mit den sinngemässen Anträgen, die Verfügungen seien aufzuheben und der Beginn der Wartezeit sei genauer abzuklären und auf den 7. Juli 1998 festzulegen. Mit Einspracheentscheid vom 8. Juni 2004 trat die IV-Stelle auf die Einsprache nicht ein.