Aufgrund der neuen Angaben aus dem Arztbericht anerkannte die IV-Stelle, dass die Versicherte bereits seit dem 7. Juli 1998 durchgehend arbeitsunfähig ist. Da dies aus IV-rechtlicher Sicht jedoch eine Schlechterstellung für sie bedeutet hätte, drohte ihr die IV-Stelle eine reformatio in peius an, worauf die Versicherte ihre Einsprache zurückzog. Die Verfügungen vom 13. Mai 2003 und 25. Juni 2003 sind somit ihr gegenüber in Rechtskraft erwachsen. Mit Gesuch vom 19. Februar 2004 ersuchte die C Sammelstiftung, bei welcher die A am 15. November 1999 versichert war, um Akteneinsicht, Zustellung und formeller Eröffnung der Verfügungen vom 13. Mai und 25. Juni 2003.