Diesbezüglich bestehe auch eine rechtskräftige Steuerveranlagung. Die Erfassung als AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen erfolge unter Berücksichtigung der Verjährungsfrist von fünf Jahren auf das Jahr 1997 zurück. Der Vernehmlassung liegt eine entsprechende Erklärung der Steuerverwaltung des Kantons Luzern bei. Aus den Erwägungen: 1. - (...) 2. - Am 1. Januar 2001 sind verschiedene Revisionen der Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVV) in Kraft getreten.