Mit Schreiben vom 4. August 2003 führte der Beschwerdeführer gegenüber der Arbeitslosenkasse aus, er habe bewusst eine vorzeitige Pensionierung und eine entsprechend kleinere Rente in Kauf genommen, weil er geahnt habe, dass es schwierig sein werde, ein Jahr vor dem Pensionsalter noch eine Stelle zu finden. Zudem habe er geglaubt, mit dem monatlichen Vorbezug der Altersrente und dem Taggeld der Arbeitslosenversicherung ohne Sozialhilfe über die Runde zu kommen. Er habe nicht ahnen können, dass die Rente der Pensionskasse bei der Berechnung des Arbeitslosentaggeldes in Abzug gebracht werden könne.