Dies wird vom Beschwerdeführer bestritten. Er macht geltend, er habe aufgrund des Vorsorgereglements der ehemaligen Arbeitgeberin keine andere Wahl gehabt, als sich das Altersguthaben in Form einer Rente auszahlen zu lassen. Daher sei sein Rentenantrag nicht freiwillig erfolgt. Mit Schreiben vom 4. August 2003 führte der Beschwerdeführer gegenüber der Arbeitslosenkasse aus, er habe bewusst eine vorzeitige Pensionierung und eine entsprechend kleinere Rente in Kauf genommen, weil er geahnt habe, dass es schwierig sein werde, ein Jahr vor dem Pensionsalter noch eine Stelle zu finden.