Die Arbeitslosenkasse schloss auf Abweisung der Beschwerde. In einem weiteren Schriftenwechsel hielten die Parteien an ihren Anträgen fest. Mit Urteil vom 4. August 2004 wies das Verwaltungsgericht die Verwaltungsgerichtsbeschwerde ab. Erwägungen: 1.- Nachdem die Arbeitslosenkasse Ende August 2003 erfahren hatte, dass der Beschwerdeführer seit Juni 2003 eine BVG-Rente bezog, forderte sie die für die Monate Juni und Juli 2003 bereits ausbezahlten Taggelder zurück. Des Weiteren lehnte die Arbeitslosenkasse in Ziffer 7 des angefochtenen Einspracheentscheids vom 24. November 2003 ausdrücklich die Anspruchsberechtigung des Beschwerdeführers ab 1. Juni 2003 ab.