Art. 25, 53 Abs. 2 ATSG; Art. 95 AVIG. Wiedererwägung. Rückforderung bereits ausbezahlter Taggelder. | | Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. | | Entscheid: | A, geboren 1939, war vom 1. Dezember 1996 bis 31. Mai 2003 bei der B AG in einem Pensum von 80% angestellt. In dieser Zeit war er bei der BVG-Sammelstiftung der B AG vorsorgeversichert. Die Arbeitsstelle wurde ihm zufolge Umstrukturierung gekündigt. Am 2. April 2003 meldete sich A bei der Arbeitslosenversicherung an und bezog in den Monaten Juni und Juli 2003 Arbeitslosentaggelder von insgesamt Fr. 4'989.70.