Bei den Kindern schätzt er die Leistungsfähigkeit auf 50 % der effektiven Stundenzahl einer erwachsenen Arbeitskraft. Mit dieser Aufteilung der Stunden werden die im Gutachten genannten Eckdaten mit Ausnahme der Gesamtstundenzahl, welche nunmehr nach Eintritt der Invalidität auf 3'470 Stunden geschätzt wird, gedeckt. Diese Zahlen wurden ausserdem mit jenen der beiden früheren Gutachter verglichen, bzw. von jenen die jeweils wahrscheinlichere beigezogen. Unter diesen Umständen kann auf den Ergänzungsbericht vom 19. November 2004 und den dort aufgeführten Arbeitszeitvergleich abgestellt werden.