Weiter ergibt sich beim Beschwerdeführer eine unfallbedingte Reduktion im Acker- und Futterbau, anderen Betriebszweigen sowie in der Ammenkuhhaltung von 200 Stunden. Gesamthaft betrachtet fallen in diesem Bereich jedoch nur 50 Arbeitsstunden weg, da die Ehefrau hier seit dem Unfall mit 150 Mehrstunden belastet ist. Dagegen sind der Ehefrau infolge Aufgabe der von ihr betreuten Straussenhaltung 180 Stunden abzuziehen. Beim Partydienst entfiel für den Beschwerdeführer der Hauptteil, nämlich das Kochen, was mit 800 Stunden veranschlagt wurde.