Damit ergibt sich nach dem Unfall ein Gesamtaufwand von rund 3'470 Stunden. Der Gutachter präzisierte in diesem Zusammenhang, nachvollziehbar begründet, seine ursprüngliche Schätzung, welche bei gut 3'000 Stunden lag. Nach Eintritt der Behinderung wurden die Schweinezucht und die Straussenhaltung aufgegeben, welche gemäss Ergänzungsbericht E einen Arbeitsaufwand von 1'250 Stunden benötigten. Damit entfallen beim Beschwerdeführer rund 1'000, bei der Ehefrau 100 und bei Dritten (Aushilfen und Kinder) rund 150 Stunden. Weiter ergibt sich beim Beschwerdeführer eine unfallbedingte Reduktion im Acker- und Futterbau, anderen Betriebszweigen sowie in der Ammenkuhhaltung von 200 Stunden.