Auf die Kinder und Dritte entfielen somit noch 160 Leistungsstunden (wobei hier zu beachten ist, dass die effektiven Stunden weit höher waren bzw. sind). Gemäss Angaben des Experten E (Ergänzungsbericht vom 19.11.2004) kam es beim Betrieb des Beschwerdeführers zu einer behinderungsbedingten Reduktion des gesamten Arbeitszeitbedarfs um 1'380 Stunden (-1'250 Std. Schweinezucht; -180 Std. Straussenhaltung, Obst, Diverses; -50 Std. Acker- und Futterbau; +100 Std. Mehrleistung Partyservice). Damit ergibt sich nach dem Unfall ein Gesamtaufwand von rund 3'470 Stunden.