Eine Aufteilung von 40 Prozent (Beschwerdeführer) : 60 Prozent (Ehefrau), wie die IV-Stelle vorschlägt, wird denn auch nicht weiter begründet. Die Ehefrau hat vor dem Unfall im Betrieb rund 930 Stunden (nebst dem Haushalt) gearbeitet (400 Stunden Landwirtschaft, 350 Stunden Partyservice, 180 Stunden Straussenhaltung, Obst und Diverses). Die direkte Fleischverarbeitung muss nicht mehr berücksichtigt werden, weil sie durch den Partydienst ersetzt wurde. Auf die Kinder und Dritte entfielen somit noch 160 Leistungsstunden (wobei hier zu beachten ist, dass die effektiven Stunden weit höher waren bzw. sind).