Alle Gutachter bestätigen, dass der Betrieb recht zeitaufwändig war. Der Gutachter C nahm daher einen Gesamtstundenaufwand von 4'380 Stunden an, das Gutachten D 3'900 Stunden. Der Gutachter E bestätigt, dass für den reinen Landwirtschaftsbetrieb 3'600 Stunden korrekt sei, legt dann aber überzeugend dar, dass der effektive Zeitaufwand für den Partydienst mit rund 1'250 Stunden einzukalkulieren ist (25 Stunden pro Anlass insgesamt), wobei auf den Einkauf nur ein geringer Zeitaufwand entfällt. Der Gesamtaufwand von 4'850 Stunden, wobei 1'250 Stunden auf den Partydienst entfielen, muss daher als ausgewiesen gelten.