Dabei ist insbesondere der zum Arbeitszeitvergleich ergangene Ergänzungsbericht des Experten E vom 19. November 2004 beizuziehen. b) Der totale Arbeitszeitbedarf des Betriebes betrug laut Gutachter E vor dem Unfall 4'850 Stunden, wobei 1250 Stunden (50 Anlässe x 25 Stunden) auf den Partyservice entfielen. Die IV-Stelle verweist in ihrer Stellungnahme vom 29. November 2004 darauf, dass nach FAT eine Gesamtstundenzahl eines Familienbetriebes 4'200 Stunden betrage. Damit bleibt aber unberücksichtigt, dass in diesem konkreten Betrieb nebst der Kuhhaltung noch eine Schweinezucht und ein Partydienst betrieben wurde. Alle Gutachter bestätigen, dass der Betrieb recht zeitaufwändig war.