Allerdings fehlen sowohl im Gutachten C als auch im Gerichtsgutachten die Teuerungsaufrechnungen. Entscheidend ist sodann, dass die Arbeiten vor und nach dem Unfall anders aufgeteilt wurden, wobei die Familienmitglieder schon immer wesentlich zum Betriebsergebnis beigetragen haben. Das Nettoeinkommen müsste daher auf die entsprechenden Arbeitskräfte übertragen werden. Erst dadurch könnte das Einkommen des Beschwerdeführers vor und nach seiner Invalidisierung ermittelt werden.