1999 ergab sich sogar ein Mindereinkommen, welches seinen Grund einerseits in der erwähnten Umstellung hatte, andererseits aber auch auf eine EP-Erkrankung mit anschliessender Sanierung und weiteren Gesundheitsproblemen im Schweinestall zurückzuführen war. Der Vergleich des Einkommens 1998 mit dem Durchschnittseinkommen der Jahre 2000 und 2001 liesse sich daher grundsätzlich rechtfertigen, zumal ein solcher Vergleich auch den Zahlen der Luzernerischen Buchhaltungsbetriebe am nächsten kommt. Allerdings fehlen sowohl im Gutachten C als auch im Gerichtsgutachten die Teuerungsaufrechnungen.