In der Stellungnahme vom 2. November 2004 kritisiert die IV-Stelle diesbezüglich, dass diese Einkommen nicht beigezogen werden dürften, weil der Betrieb 1999 auf Ammenviehwirtschaft umgestellt worden sei. Tatsache ist jedoch, dass die Umstellung von der Milchwirtschaft auf die Ammenviehwirtschaft schon 1998 begonnen und im Mai 1999 abgeschlossen wurde, sodass schon 1998 nicht mehr eine reine Milchviehwirtschaft betrieben wurde. Der Experte E weist zudem darauf hin, dass die Einkommensdifferenz zwischen der Milchvieh- und Ammenviehwirtschaft, im Gegensatz zum Arbeitseinsatz, sehr marginal ist und daher vernachlässigt werden kann.