Aufgrund dieser Gutachten ist nunmehr ein Einkommensvergleich vorzunehmen. Im Gutachten E wird festgehalten, dass das Gesamteinkommen 1998 von Fr. 45'649.-- am ehesten mit dem durchschnittlichen Einkommen 2000 und 2001 aus Landwirtschaft und Partyservice zu vergleichen sei, was 42 % des vergleichbaren Einkommens ergebe. In der Stellungnahme vom 2. November 2004 kritisiert die IV-Stelle diesbezüglich, dass diese Einkommen nicht beigezogen werden dürften, weil der Betrieb 1999 auf Ammenviehwirtschaft umgestellt worden sei.