Mutterkühe werde insgesamt mit 50 % beziffert. Dabei würden alle Betriebszweige in etwa gleich gewichtet, was aber bei Obstbau, Schweinehaltung und Wald nicht angemessen sei. Von Bedeutung sei jedoch die Beeinträchtigung im Bereich der Mutterkuhhaltung sowie der Schweinezucht- und -mast sowie der Arbeiten auf Wiesen und Äcker mit den dazugehörenden Restarbeiten. Eine Gewichtung nur dieser Einschränkungen ergebe insgesamt eine solche von gut 49 %. Im Gutachten C stimme nicht, dass Feldarbeiten und Ackerbau sowie das Bedienen von Landwirtschaftsmaschinen wie bisher erfolge. Vielmehr werde ein Grossteil der Arbeiten im Auftrag durch Lohnunternehmer erledigt.