Die Mitarbeit der Kinder sei mit 400 Stunden pro Jahr kaum übertrieben. Die Arbeitsleistungen Dritter sei auf Grund der sehr ungenauen Angaben des Betriebsleiterpaares nur schwer zu fassen. Es könne davon ausgegangen werden, dass bei jedem zweiten Partyanlass eine Person teilweise mithelfe, was bei 25 Anlässen und 4 Stunden Mithilfe bzw. landwirtschaftlicher Aushilfe deutlich mehr als 100 Stunden Arbeitsleistung durch Dritte pro Jahr ergebe. Die Leistungsfähigkeit des Beschwerdeführers sei ohne längere Beobachtung und Begleitung während der Arbeiten auf dem Betrieb nicht mit Sicherheit festzustellen.