Erst die Aufgabe der gesamten Schweinehaltung lasse eine Reduktion auf gegen 3'000 Arbeitskraftstunden pro Jahr zu. Die Mitarbeit der Bäuerin, der Kinder sowie der Aushilfe werde im Gutachten C mit rund 750 Stunden und im Gutachten D mit rund 1'560 Stunden festgehalten (gemäss Zusammenstellung C vom 8.10.02, S. 3). Da ein Grossteil der Partyservice-Arbeiten auf der Ehefrau des Beschwerdeführers laste und diese Arbeiten zudem einen immer grösserer Stundenbedarf beanspruchten, sei die Stundenzahl von gut 1'500 richtig. Die Mitarbeit der Kinder sei mit 400 Stunden pro Jahr kaum übertrieben.