Um dieses Volumen bewältigen zu können, liege die Schätzung im Gutachten D mit 1'275 Stunden sicher näher bei der Realität als die 750 Stunden im Gutachten C. Die gesamte Arbeitszeitbelastung von gegen 5000 Stunden pro Jahr (3'600 Stunden Landwirtschaftsbetrieb plus 1'275 Stunden Partydienst) zeige eine sehr hohe Belastung, welche von der Familie des Beschwerdeführers nur kurzfristig habe erbracht werden können. Erst die Aufgabe der gesamten Schweinehaltung lasse eine Reduktion auf gegen 3'000 Arbeitskraftstunden pro Jahr zu.