2000 Fr. 11'527.-- und 2001 Fr. 13'080.--. Die beiden Vorgutachter variierten hier zwischen 750 Stunden (15 Stunden pro Anlass) bzw. 1'275 Stunden (25.5 Stunden pro Anlass). Laut E dürfe mit einem Arbeitsaufwand von 25 Stunden (S. 12 des Gutachtens) pro Anlass gerechnet werden. Die direkte Fleischverwertung sei durch den Partydienst ersetzt worden und daher nicht mehr beachtlich. Der Obstbau und der Wald habe ebenfalls nur noch eine marginale Bedeutung. Zum Arbeitszeitbedarf hält der Gutachter E fest, dass im Zeitpunkt der Verfügung vom 13. November 2002 Ammenkuhhaltung ohne Schweinehaltung betrieben worden sei.