Gemäss Gutachten D werde bei 36 Mutterschweinen und 20 Mastplätzen richtigerweise eine Reduktion von gut 1'200 Arbeitskraftstunden errechnet. Die Gründe für die Aufgabe der Schweinezucht- und -mast seien in einer Kombination der hohen Arbeitsbelastung von über 1'200 Arbeitskraftstunden pro Jahr und den schlechten finanziellen Ergebnissen zu sehen. Die Straussenhaltung habe nie massgeblich zum Betriebserfolg beigetragen und benötige einen maximalen Jahresarbeitszeitbedarf von 180 Stunden, sei aber ebenfalls aufgegeben worden. Aus dem Partyservice hätten folgende Einkommen resultiert: 1998 Fr. 1'406.--; 1999 Fr. 5'509.--; 2000 Fr. 11'527.-- und 2001 Fr. 13'080.--.