Der Betriebszweig Schweinezucht mit 36 - 48 Mutterschweinen und teilweiser Mast sei vor dem Unfall und bis 1. Dezember 2001 von der Familie des Beschwerdeführers betrieben worden. Die Mast sei dabei im Herbst 1999 durch eine EP-Erkrankung mit nachfolgenden weiteren Erkrankungen heimgesucht worden, was sich auch finanziell ausgewirkt habe. Per 8. Dezember 2001 sei die Verpachtung des Schweinestalles zu einem Jahreszins von Fr. 19'200.-- erfolgt. Die Aufgabe dieses intensiven Betriebszweiges ergebe eine entsprechend hohe Arbeitszeitreduktion. Gemäss Gutachten D werde bei 36 Mutterschweinen und 20 Mastplätzen richtigerweise eine Reduktion von gut 1'200 Arbeitskraftstunden errechnet.