Der Partyservice (vor allem an Wochenenden) und die Mutterkuhhaltung würde diese Variante der Betriebsführung eindeutig begünstigen. Die Aufgabe der Betriebszweige Schweinezucht und Straussenhaltung bestätige die festgestellte Reduktion der Arbeitszeit von über 50 %. c) Im Gerichtsgutachten E wird bezüglich Milchwirtschaft und Mutterkuhhaltung festgestellt, dass im Zeitpunkt des Unfalles (27. Dezember 1999) die Umstellung auf die Ammenkuhhaltung vollzogen war. Die Milchproduktion sei am 1. Mai 1999 aufgegeben und das Milchkontingent verkauft worden. Im selben Jahr sei der Milchviehstall zu einem Boxenlaufstall für 16 Kühe und rund 30 Stück Jung- und Mastvieh umgebaut worden.