Bei den Arbeiten beim Partyservice betrage die Arbeitseinschränkung 49 %. Unter Berücksichtigung des Landwirtschaftsbetriebes und des Partyservices ergebe sich eine Invalidität von 50,4 %. Aufgrund der heutigen Situation (Verpachtung des Schweinezuchtbetriebes) reduziere sich die Gesamtbelastung auf total 3'130 Stunden, wovon auf den Betriebsleiter 1'570 Stunden entfielen. Bei voller Gesundheit hätte der Betriebsleiter mit diesem Betrieb die Möglichkeit einer Nebenbeschäftigung (z.B. als Angestellter) nachzugehen. Der Partyservice (vor allem an Wochenenden) und die Mutterkuhhaltung würde diese Variante der Betriebsführung eindeutig begünstigen.