Als übrige Arbeitskräfte könnten gelegentlich Aushilfen von Nachbarn und Verwandtschaft angeführt werden. Beim Catering könne auf Kollegen und Kolleginnen zurückgegriffen werden. Die Einschränkung bei der Arbeit mit den Milchkühen betrage 51,2 %, jene mit den Mutterkühen 50,8 %. Die Schweinehaltung bedürfte einer intensiven Betreuung. Bei ihrer Einschätzung hätten sie eine erhebliche Arbeitsunfähigkeit von 75 % beim Füttern der Schweine und eine erhebliche Einschränkung bei den übrigen Arbeiten festgestellt. Bei den Arbeiten beim Partyservice betrage die Arbeitseinschränkung 49 %.