Metzger 60 Stunden (Zubereiten Fleisch, Kochen). Durch die Verpachtung der Schweinehaltung per 1. Dezember 2001 habe sich das Arbeitspensum in der Landwirtschaft um fast 2000 Stunden reduziert. Gemäss C ist seit der Betriebsumstellung noch von einem Jahrespensum von 2'512 Stunden auszugehen. Der Beschwerdeführer leiste davon noch immer mindestens 1'800 Stunden. Dies ergebe folgende Aufteilung: Beschwerdeführer 1'800 Stunden (1'500 Stunden Landwirtschaft [Fütterung und Betreuung Rindvieh, Feldarbeiten, selbständige Betriebsführung], 300 Stunden Partyservice); Ehefrau des Beschwerdeführers 600 Stunden (100 Stunden Landwirtschaft [Aushilfe Fütterung] und 500 Stunden Partyservice);