Die Arbeitseinsätze hätten sich nach dem Unfall bei gleich bleibenden Jahresaufwand von 4'380 Stunden wie folgt verändert: Beschwerdeführer 2'600 Stunden (Betriebsführung, 1/2 der Stallarbeiten, Feld- und Ackerarbeiten sowie Maschinen bedienen wie bisher, leichte Waldarbeiten, Party-Service [Management, Einkaufen, Service]); Ehefrau des Beschwerdeführers 1'200 Stunden (erhöhte Mitarbeit bei den Stallarbeiten, Partyservice [Kochen, Management]); Kinder 500 Stunden (Mithilfe bei den Stallarbeiten; Mithilfe bei Feldarbeiten mit Maschinen); Lohnarbeiten 20 Stunden (wie bisher); Metzger 60 Stunden (Zubereiten Fleisch, Kochen).