Gemäss den Angaben des Beschwerdeführers und dessen Ehefrau beanspruche der Party-Service etwa 750 Stunden (50 Veranstaltungen zu je 15 Stunden Aufwand) pro Jahr. Das Arbeitspensum werde familienintern bestritten, wobei sich vor dem Unfall die 4'380 Stunden wie folgt aufgeteilt hätten: Beschwerdeführer 3'200 Stunden (Betriebsführung, 2/3 der Stallarbeiten, Feldarbeiten, Maschinen bedienen, Ausbringen von Hofdünger, Acker- und Waldarbeiten, 2/3 des Partyserviceaufwandes); Ehefrau des Beschwerdeführers 900 Stunden (1/3 Mitarbeit bei den Stallarbeiten und 1/3 Mitarbeit beim Partyservice); Kinder 260 Stunden (Mithilfe bei den Stall- und Feldarbeiten);