Darin wird festgestellt, dass der Beschwerdeführer an einer mittelschweren Hirnfunktionsstörung im mentalen Bereich leidet, welche sich in einer verlangsamten Informationsverarbeitungsgeschwindigkeit (Arbeitstempo), Aufmerksamkeitseinschränkungen (Daueraufmerksamkeit), mnestischen Störungen und einer exekutiven Dysfunktion (Planung, Selbststeuerung, Kontrolle) zeige. Diese Funktionsstörungen würden den Beschwerdeführer aus neuropsychologischer Sicht bei der Bewältigung seines Arbeitspensums deutlich einschränken. Es sei zwar anzunehmen, dass er bei der Tätigkeit als Landwirt aufgrund seiner langjährigen Routine einige dieser Einschränkungen kompensieren könne.